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Kirby-Service-Center / Insektenschutz
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Handelsagentur
Georg Zimmerer

Im Wiesenring 2 A
D-63150 Heusenstamm
Tel.: 06104-65215
Fax: 06104-643948

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Handelsagentur Georg Zimmerer, Im Wiesenring 2 a, 63150 Heusenstamm

Stand Oktober 2009

 
§ 1 Geltung der Bedingungen
  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers gelten ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers und der Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, werden hiermit widersprochen.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis Gegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausgeführt wird.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und den Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  2. Bezeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  3. Verkaufsangestellte/Mitarbeiter von Verkäufern sind nicht befügt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
 
§ 3 Preise
  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, soweit in dem Vertrag nicht anders bestimmt, werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager Heusenstamm einschließlich Verpackung, wobei der Verkäufer die Ware in ein geeignetes Behältnis abfüllt.
 
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
  1. Liefertermine und Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw. Auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder des Unterlieferanten eintreten- hat der Verkäufer auch bei verbindliche vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit, oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keinerlei Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer rechtzeitig benachrichtigt hat.
  4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlicher Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettorechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung/Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
  5. Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers, auch aus anderen Rechtsverhältnissen mit dem Verkäufer voraus.
  7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt Ersatz des Ihm entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
 
§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die für den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder Zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 
§ 6 Gewährleistung
  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind.
  2. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass diese seiner nach §§377,378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als Erfüllungsort verbracht wurden.
  4. Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  5. Soweit sich aus vertraglichen Vereinbarungen oder aus den allg. Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  6. Vorstehende Haftungszeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
  7. Sofern der Verkäufer vertragswesentliche Pflichten fahrlässig verletzt, ist die Ersatzlieferung für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung beschränkt, wobei der Verkäufer bereit ist, dem Käufer auf Verlangen jederzeit Einsicht in die Police zu gewähren.
 
§ 8 Gesamthaftung
  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorgenannt, soweit vertraglich oder in den allg. Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht für die Ansprüche nach §§1, 4 Produkthaftungsgesetz, gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
  3. Soweit die Haftung des Käufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
  1. Zur Erfüllung einer Forderung, einschließlich solcher aus Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer folgende Sicherheiten gewährt:
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Miteigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird jetzt schon vereinbart, dass das Miteigentum des Käufers an der eigentlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Miteigentum zusteht, wird in folgendem als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf zu verarbeiten, zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt schon sicherheitshalber und in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt Ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigen Verhaltens des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug- ist der Verkäufer berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers an Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
 
§ 9 Zahlung
  1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind die Rechnungen des Verkäufers 21 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlung zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und er wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  3. die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt wenn der Scheck eingelöst wurde.
  4. Tritt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% von dem jeweiligen Basiszins von Diskontsatzüberleitungsgesetz als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine niedrigere Zinsbelastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
  5. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks entgegen genommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Für Rechnungen unter einem Nettowert von € 100 besteht durch den Käufer die Verpflichtung, bar oder per Verrechnungsscheck Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu begleichen. Für Rechnungen ab einem Netto-Rechnungsbetrag in Höhe von € 101 wird dem Käufer bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang 2% Skonto gewährt. Die Hinterlegung einer Bankeinzugsermächtigung zu Gunsten des Verkäufers begünstigt den Käufer mit 3% Skonto.
  6. Für Lieferungen über € 5.000 und außerhalb der Geltungsbereiches der Bundesrepublik Deutschland ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer Vorkasse in Höhe von 60% des Warenrechnungswertes (Netto) in Bar oder per Scheck oder per Überweisung zu verlangen. Erst mit der Bareinzahlung/Gutschrift der Vorkasse ist der Verkäufer zur Leistung verpflichtet. Die Restzahlung des Warenrechnungswertes erfolgt Zug um Zug gegen Empfang/Entgegennahme der Ware an den Spediteur entweder in Bar oder durch Vorlage einer unwiderruflichen selbstschuldnerischen Bankbürgschaft einer deutschen Großbank oderöffentlichen Sparkasse, welche ihren Hauptgeschäftssitz im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland hält.
  7. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind. Zur Rückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
  8. Mitarbeiter der Firma Handelsagentur Georg Zimmerer sind nicht inkassoberechtigt.
 
§ 10 Rückgaberecht
  1. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt kann die Ware ohne Angabe von Gründen an uns zurückgeschickt werden. Die Rückgabefrist wird durch das rechtzeitige Absenden der erhaltenen Waren eingehalten. Bitte beachten Sie, dass die Rücksendung nur dann verzögerungsfrei bearbeitet werden kann, wenn sie eindeutig Ihrer Bestellung zuordenbar ist (bitte Absender und Rechnungsnummer angeben, am besten Rechnung oder Kopie derselben beilegen). Nach der fristgerechten Rücksendung wird der Kaufvertrag aufgelöst.
  2. Eventuelle Wertverluste (z.B. Spuren von Benutzung oder Beschädigung), die durch eine darüber hinaus gehende Nutzung eintreten, sind im Falle der Rücksendung von Ihnen zu ersetzen. Vermeiden Sie deshalb bitte die Ingebrauchnahme des Inhaltes, das öffnen der Verpackungen und Verschlüsse, da dies zu Wertverlusten führen kann, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Für Rücklieferungen aus Deutschland erstatten wir die Transportkosten. Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt. Rücksendungen sind frei zu machen. Das Porto wird bei berechtigter Rücksendung zurückerstattet.
  3. Die Rücksendung muss an folgende Adresse erfolgen:
    Firma Handelsagentur Georg Zimmerer, Im Wiesenring 2 a, 63150 Heusenstamm, Deutschland, Tel.: 06104-65215  Telefax: 06104-643948
  4. E-Mail: info@handelsagentur-zimmerer.de
 
§ 11 Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung erteilt der Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen nach den Auskünften der entsprechenden Hersteller der Produkte.
 
§ 12 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
  1. Für dies Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN- Kaufrechts CISG.
  2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlichere Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand, sowie Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung aus diesen AGBs oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Heusenstamm, Oktober 2009